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Sanierungsgebiet

Im September 1991 wurde die Stadt Rathenow in die Städteförderung des Landes Brandenburg aufgenommen. Damit begann der langwierige und komplexe Prozess der Stadterneuerung für den Bereich "Altstadt".

Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Rathenow "Altstadt"  (PDF 620 KB) am 26.04.1994 wurde die Sanierung auf nun rechtlicher Grundlage fortgesetzt.

Im Oktober 2000 wurden die Ziele und der Zweck der Sanierung im Rahmenplan konkretisiert. Diese Ziele werden im Sanierungsplan  (PDF 5,21 MB) dargestellt.

 Das Sanierungsgebiet umfasst drei Bereiche:
• die Altstadt,
• die barocke Neustadt,
• den Bereich Stadthof/Schlachthausstraße.

Für das gesamte Sanierungsgebiet wurden folgende generellen Ziele beschlossen:

  • Revitalisierung der Altstadt durch Herstellung der städtebaulichen Zusammenhänge zur Gesamtstadt,
  • Erhaltung und Wiederherstellung des Erscheinungsbildes der Altstadt durch Sanierung und Modernisierung vorhandener Altbauten und Schließung der Baulücken in angepasster Architektur,
  • Ansiedlung von Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs, Dienstleistungen und Gaststätten,
  • Bebauung brachliegender und fehlgenutzter Flächen durch bodenordnende Maßnahmen,
  • Sanierung der Straßen, Gehwege und Plätze,
  • Aufwertung und Gestaltung vorhandener Grünflächen,
  • Verringerung der Verkehrsbelastung in den Wohnquartieren,
  • Schaffung von Stellplätzen für den ruhenden Verkehr,
  • Erhaltung der sozialen Bevölkerungsstruktur.

Mehr Informationen können Sie der Broschüre "Stadterneuerung Altstadt Rathenow"  (PDF 1,8 MB) oder dem Plan "Durchgeführte bzw. begonnene Maßnahmen"  (PDF 5,5 MB)  entnehmen.

Ausgleichsbeträge

§ 154 BauGB Ausgleichsbetrag des Eigentümers

  1. Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht ......
  2. Die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwerts des Grundstücks besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).

Die Angaben in den Richtwertkarten sind Bodenrichtwerte (PDF 1,4 MB) für Richtwertzonen. Sie sind nicht Grundstückswerte.

Vortrag von Dr. Sattler  (PDF 1,2 MB) in der Bürgerinformationsveranstaltung zu Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet am 12.12.2007

Zonenanfangswertgutachten
Gutachten vom 23.04.2007 (PDF 136 KB)
Gutachten vom 27.12.2009 (PDF 1,9 MB)
Anlage (PDF 5,1 MB)
Karte (JPG 2,5 MB)

Zonenendwertgutachten
Gutachten vom 18.06.2007 (PDF 208 KB)
Gutachten vom 31.12.2009 (PDF 2,2 MB)
Anlagen (PDF 1,4 MB)
Karte (JPG 2,5 MB)

Zonenanfangs- und Endwertgutachten (Abschluss)
Gutachten zur Ermittlung der zonalen Anfangs- u. Endwerte Sanierungsgebiet "Altstadt Rathenow" vom 01.01.2019 (PDF 1,4 MB)
Anlagen (PDF 1,6 MB)
Karte (PDF 1,7 MB)

Am 13.03.2019 wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Sanierung formell abgeschlossen.

Einen Überblick über das Gebiet, die darin im Verlauf des Sanierungsprozesses erfolgten Maßnahmen mit Vorher und Nachherfotos und die dahinter stehenden Investitionssummen erhalten Sie unter diesem Link.

Wirtschaft & Standort

Ansprechpartner

Frau Voigt
Sachgebiet Recht und Vergabestelle
Berliner Straße 15
14712 Rathenow

03385 593-339