Lärmaktionsplan
Am 25. Juni 2002 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie). Die am 18.07.2002 in Kraft getretene Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten ausgesetzt sind. Das Brandenburgische Landesamt für Umwelt (LfU) erarbeitet auf Basis dieser Richtlinie strategische Lärmkarten, in der die besonders von Lärm betroffene Gebiete dargestellt sind. Die Stadt Rathenow entwickelte im Jahr 2013 erstmalig Maßnahmen zur Minderung oder Beseitigung des Lärms. Dieser Lärmaktionsplan wurde am 04.12.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Der Lärmaktionsplan ist in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.
Lärmaktionsplan der Stadt Rathenow 2013 (PDF 33,0 MB)
1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Rathenow 2018
Am 13. September 2018 wurde die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow beschlossen.
1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Rathenow (PDF 3,3 MB)
2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Rathenow 2024
Am 29. Mai 2024 wurde die zweite Fortschreibung des Lärmaktionsplanes von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow beschlossen.
2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Rathenow (18,0 MB)
Wirtschaft & Standort
Ansprechpartner
Sachbereich Planung/Stadtentwicklung
Stadt Rathenow
Berliner Straße 15
14712 Rathenow