Bauleitplanung
Die städtebauliche Planung in den Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland stützt sich im wesentlichen auf zwei Planungsstufen: Auf den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Plan, der das gesamte Gemeindegebiet betrachtet und auf den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan, der auf Quartiersebene die konkrete Bebaubarkeit ausweist.
Die Verfahren, Inhalte und Verbindlichkeit der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Flächennutzungsplan
Die Flächennutzungsplanung hat nach dem Baugesetzbuch die Aufgabe, als vorbereitende Bauleitplanung die beabsichtigte Bodennutzung des gesamten Gemeindegebietes nach den voraussehbaren Anforderungen in ihren Grundzügen darzustellen.
mehr
Bebauungspläne
Bebauungspläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
mehr
Wirtschaft & Standort
Ansprechpartner
Sachbereich Planung/Stadtentwicklung
Stadt Rathenow
Berliner Straße 15
14712 Rathenow