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Bauleitplanung

Die städtebauliche Planung in den Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland stützt sich im wesentlichen auf zwei Planungsstufen: Auf den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Plan, der das gesamte Gemeindegebiet betrachtet und auf den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan, der auf Quartiersebene die konkrete Bebaubarkeit ausweist.

Die Verfahren, Inhalte und Verbindlichkeit der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

 


Flächennutzungsplan

Die Flächennutzungsplanung hat nach dem Baugesetzbuch die Aufgabe, als vorbereitende Bauleitplanung die beabsichtigte Bodennutzung des gesamten Gemeindegebietes nach den voraussehbaren Anforderungen in ihren Grundzügen darzustellen.
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Bebauungspläne

Bebauungspläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
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Wirtschaft & Standort

Ansprechpartner

Sachbereich Planung/Stadtentwicklung
Stadt Rathenow
Berliner Straße 15
14712 Rathenow

03385 596-563

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