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Gemeindevertretung

Gemäß § 27 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl die Stadtverordneten für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Für die Kommunalwahl am 26.05.2019 gab es insgesamt 120 Kandidaten auf den Wahlvorschlägen für die Stadtverordnetenversammlung (SVV).

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