Schlichtung im Streitfall
Die Gemeinden sind verpflichtet zur Durchführung von Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten Schiedsstellen einzurichten und zu erhalten. Der Bereich einer Schiedsstelle soll in der Regel nicht mehr als 10.000 Einwohner umfassen. Da die Stadt Rathenow mehr als 20.000 Einwohner hat, sind zwei Schiedsstellen mit je einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson besetzt.
Die Schiedsfrauen und die Schiedsmänner sind ehrenamtlich tätig und werden durch die Gemeindevertretung für jeweils fünf Jahre gewählt und es bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts in Form einer Berufung in das Schiedsamt.
Sie sind zuständig für:
- Bürgerliche Rechtstreitigkeiten
- Strafsachen
- den Täter-Opfer-Ausgleich
In Rathenow gibt es zwei Schiedsstellen
Schiedsstelle Rathenow Nord-Ost Herr Ralf Zelenka Vorsitzender Schiedsmann der Schiedsstelle Nord-Ost | Schiedsstelle Rathenow Süd-West Frau Anna-Maria Arndt |
Kontakte: | |
Stadtverwaltung Rathenow | Telefon-Nr.: 03385 5960 |
Amtsgericht Rathenow | Telefon-Nr.: 03385 5800 |
Polizeiwache Rathenow | Telefon-Nr.: 03385 5500 |
Verwaltung & Politik
Ansprechpartner
Frau
Voigt
Sachgebiet Recht und Vergabestelle
Berliner Straße 15
14712 Rathenow