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Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025

Die Stadt Rathenow informiert, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen. Im Zusammenhang mit der geplanten Bundestagswahl 2025 weisen wir darauf hin, dass dies für Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen gilt.

Wenn Sie der Datenübermittlung widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow. Die Widersprüche können dort schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.