Menü
Menu

Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister

Die Stadtverwaltung informiert, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen.
Die Eintragung von Übermittlungssperren schließt die Weitergabe der Anschrift an Firmen und interessierte Privatpersonen nicht aus.
Sie gilt nur für die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:
1.    Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
2.    Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürgerentscheiden
3.    Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
4.    Auskünfte an Adressbuchverlage
Bürgerinnen und Bürger, die der Datenübermittlung für die oben genannten Fälle widersprechen möchten, wenden sich bitte an das Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow. Die Widersprüche können dort schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.