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Wahlbekanntmachung zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes

Aufgrund Artikel 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. für das Land Brandenburg, Teil I, Nr. 28) wird die Zahl der für die Wahl des Bürgermeisters am 6. März 2022 erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf nunmehr 28 Unterstützerinnen und Unterstützer reduziert.

Unterstützungsunterschriften für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können bis zum 29. Dezember 2021, 16.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Rathenow geleistet werden. Bis zu diesem Termin können auch die ggf. bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg, vor einer Notarin bzw. einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle geleisteten Unterschriften bei der Stadtverwaltung Rathenow vorgelegt werden.

Rathenow, 15. Dezember 2021
gez. Erben
Wahlleiter

Alle Informationen zur Bürgermeisterwahl am 6. März 2022 sind unter Bürgermeisterwahl verfügbar.