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Sprachförderung für Rathenower Schulanfänger 2022/2023

Im Land Brandenburg besteht für alle Kinder die Pflicht, im Jahr vor der Einschulung an der kompensatorischen Sprachstandsfeststellung teilzunehmen.  Das heißt, es wird geprüft, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Wird ein Sprachförderbedarf bei einem Kind festgestellt, dann besteht die Pflicht an einer geeigneten Sprachförderung teilzunehmen.
Die Durchführung erfolgt in der Regel in den Kindertagesstätten.

Doch auch Kinder, die keine Kita besuchen, sollen an diesem Programm teilnehmen.

Die Stadt Rathenow bittet daher alle Eltern mit Wohnsitz in Rathenow, deren Kinder keine Kita besuchen und zum Schuljahr 2022/ 2023 eingeschult werden sollen, sich bis zum 17. September 2021 an die Stadtverwaltung Rathenow, Sachgebiet Bildung und Kindereinrichtungen zu wenden.
Gemeinsam kann der Zeitpunkt und der Ort für die Sprachstandsfeststellung für diese Kinder abgestimmt werden.

Folgende Nachweise werden benötigt:
- Geburtsurkunde
- ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
- ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen

Alle Kinder, die an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die von den Eltern bei der Schulanmeldung vorgelegt werden muss.

Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Rathenow
Sachgebiet Bildung und Kindereinrichtungen
Telefon: 03385 596 403
kita@stadt-rathenow.de

Sprechzeiten:
Dienstag        
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag     09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr