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Bürgermeisterwahl: Frist für Wahlvorschläge und Unterstützungsunterschriften endet am 30. Dezember 2021

Für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 6. März 2022 können Wahlvorschläge noch bis Donnerstag, dem 30. Dezember 2021 beim Wahlleiter eingereicht werden. Sofern Wahlvorschläge durch Parteien und Wählergemeinschaften vorgelegt werden, sind diese in der Regel von der Notwendigkeit von Unterstützungsunterschriften befreit.

Für Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern sind nach aktueller Rechtslage 28 Unterstützungsunterschriften erforderlich. Derzeit liegen insgesamt vier Listen möglicher Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber bei der Wahlbehörde vor. Bis Mittwoch, dem 29. Dezember 2021, 16:00 Uhr können auf diesen Listen im Bürgerservice der Stadtverwaltung Unterschriften geleistet werden.