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Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen

In der Zeit vom 15. März 2022 bis zum 14. April 2022 erfolgt im Rathaus der Stadt Rathenow, Berliner Straße 15, die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für die Baumaßnahme „Ausbau der B 102 zwischen Brandenburg (Havel) und Premnitz - Abschnitt OA Brandenburg bis Fohrde“ in den Gemarkungen Fohrde und Hohenferchesar (Amt Beetzsee) im Landkreis Potsdam Mittelmark; Gemarkung Brandenburg der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel sowie der Gemarkung Rathenow (Stadt Rathenow) im Landkreis Havelland.

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Vorhabenträger) hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG und § 1 VwVfGBbg beantragt.

Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Im Rahmen der 1. Planänderung werden für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Grundstücke in den o. g. Gemarkungen beansprucht.

Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom

15. März 2022 – 14. April 2022

während der Dienststunden

Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Straße 15, 14712 Rathenow, Erdgeschoss, Zimmer E 09 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zudem wird der Plan im Internet auf https://lbv.brandenburg.de/plan_Anh_verf.htm Aufgaben → Planfeststellung → Anhörungsverfahren veröffentlicht. Ein Zugang zu den Planunterlagen wird auch über das zentrale Portal des Landes Brandenburg für umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Vorhaben nach dem UVPG möglich sein (https://www.uvp-verbund.de/bb). Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 VwVfG und § 20 Abs. 2 UVPG.

Es sind die aktuellen Hygiene- und Verhaltensregelungen, nachzulesen auf der Internetseite https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/coronavirus/informationen-zum-neuartigen-coronavirus/ zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der auslegenden Gemeinde besonders zu beachten.

Die gesamte Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Stadt Rathenow auf der Seite Beteiligungsformen veröffentlicht.