Alle Kinder, die bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2019/2020 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der zuständigen Schule laut aktueller Schulbezirkssatzung und sollte im Zeitraum vom 10. bis 20. Dezember 2018 dort erfolgen.
Die zuständige Schule kann unter: www.rathenow.de/rathaus-online/ortsrecht/soziales-und -freizeit/Anmeldung zur Grundschule in Rathenow 2019/2020.pdf ermittelt werden.
Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:
- Geburtsurkunde
- Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
- ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
- ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
- ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen
Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.