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Wohngeld ist eine Sozialleistung, die an Mieterinnen und Mieter sowie an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Häusern oder Eigentumswohnungen gezahlt wird.

Die Antragstellung für Havelländerinnen und Havelländer ist direkt beim Sozialamt am Standort Rathenow oder in den Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee möglich. Dies gilt mit einer Ausnahme. Die Stadtverwaltung Falkensee ist die zuständige Wohngeldstelle für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Falkensee.
 
Die Leistungshöhe des Wohngeldes soll sich außerdem nach den Plänen der Regierung im Durchschnitt mehr als verdoppeln. Eine Heizkostenpauschale und eine Klimakomponente sollen künftig bei der Wohngeldberechnung Berücksichtigung finden. Das Wohngeld hat Vorrang vor der Grundsicherung nach dem SGB II und XII. Mit den gestiegenen Sätzen können Leistungsberechtigte mit ergänzenden Leistungsansprüchen nach SGB II oder SGB XII künftig Wohngeld erhalten. Für den Wechsel zum Wohngeld hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2023 eingeräumt.
 
Informationen zum neuen Wohngeld sind auf der Begrüßungsseite der Kreisverwaltung im Internet www.havelland.de zu finden. Dort finden die Bürgerinnen und Bürger einen Link zum Wohngeldrechner.
"Prüfen Sie bitte, ob auch Sie einen Wohngeldanspruch haben", so Wolfgang Gall, Sozialdezernent des Landkreises Havelland, und weist weiter darauf hin, "dass Kinder und Jugendliche zusätzlich Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können, wenn ihre Eltern Wohngeld erhalten." Die Antragsformulare sind ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises zu finden.
 
Die Kreisverwaltung rechnet mit einem hohen Antragsaufkommen in den ersten Wochen des neuen Jahres. Der Kreistag hat in seiner Dezember-Sitzung zwei neue Stellen für die Wohngeldstelle im Sozialamtgeschaffen. Diese sind inzwischen ausgeschrieben und können schon bald besetzt werden.


Quelle: Landkreis Havelland