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Die Stadt Rathenow möchte die Bürgerinnen und Bürger erneut darauf hinweisen, dass es im Zuge der Grundsteuerreform zu Mehr- oder Minderbelastungen kommen kann. Für einige Steuerpflichtige entfällt die Zahlung der Grundsteuer auch gänzlich.

Es wird darum gebeten, keine Abschlagszahlungen zu leisten, sofern kein Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt und kein neuer Grundsteuerbescheid der Stadt Rathenow vorliegt.

Um unnötige Zahlungen zu vermeiden, sollten Daueraufträge bei der Bank unbedingt angepasst oder storniert werden. Zur Vermeidung von Zahlungsrückständen bei Steuern und Abgaben wird empfohlen, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Das entsprechende Formular wurde mit dem Abgabenbescheid versandt.