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Bund und Länder haben die beschlossenen Corona-Regeln bis zum 7. März 2021 verlängert. Es bleibt besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden. Bei weiter sinkenden Infektionszahlen können die Länder Öffnungsschritte in bestimmten Bereichen erlauben.

 

Die aktuellen Regeln und Einschränkungen im Überblick.

  • Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind weiterhin mit Angehörigen des eigenen Haushalts und mit max. einer weiteren Person gestattet. Die Zahl der Haushalte ist möglichst konstant und klein zu halten.
  • Maske im Alltag: Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. In Innenräumen wird die Nutzung generell angeraten.
  • Homeoffice und Verzicht aus Reisen: Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf unnötige Reisen und Besuche ist zu verzichten.
  • Schulen und Kitas: Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich haben Priorität. Die Länder entscheiden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung der Kita-Angebote. Neben konsequenten Hygienekonzepten sollen dabei vermehrt Schnelltests eingesetzt werden.
  • Öffnungen von Friseuren ab 1. März: Unter Auflage zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken.
  • Weitere Öffnungen: ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner -
    • Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 m², Museen und Galerien sowie weitere körpernahe Dienstleisungsbetriebe

 

 

Die seit 16. Dezember geltenden zusätzlichen Maßnahmen wurden ebenfalls verlängert. So sind Teile des Einzelhandels weiter geschlossen.

 

Über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht an Schulen und zur Ausweitung des Kitaangebots entscheiden die Länder im Rahmen ihrer Kultushoheit.

 

In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen werden die Länder weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehendeumfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.

 

Bund und Länder werden am 3. März erneut beraten.

 

Grundsätzlich gilt: Beachten Sie die AHA+AL-Regeln: Abstand halten, Hygiene beachten sowie den Alltag mit Maske - ergänzt durch die Corona-Warn-App und regelmäßiges Lüften.

Medizinische Masken: In bestimmten Bereichen etwa in Bus und Bahn, in Geschäften, Altenheimen oder an bestimmten Arbeitsstätten, ist das Tragen von medizinischen Masken verpflichtend. Zu den medizinischen Masken zählen sogenannte OP-Masken und Masken der Standards KN95 oder FFP2.

 


Quelle: www.bundesregierung.de