Die NovoPrint Verlags GmbH aus Fellbach bereitet die Herausgabe eines neuen Adressbuches vor, dass im Frühjahr 2008 erscheinen soll.
Die Stadt Rathenow darf dem Adressbuchverlag nach § 33 Abs. 5 des Gesetzes über das Meldewesen im Land Brandenburg Auskunft über folgende Daten erteilen:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. gegenwärtige Anschriften sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Meldegesetz räumt den Betroffenen jedoch ein Widerspruchsrecht ein.
Diejenigen, die eine Veröffentlichung ihrer Daten im Adressbuch nicht wünschen, werden gebeten, dies bis zum 31. Dezember schriftlich oder persönlich dem Bürgerservice der Stadt Rathenow mitzuteilen. Stadtverwaltung Rathenow, Sachgebiet Bürgerservice, Berliner Straße 15, 14712 Rathenow.