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In der Stadtverordnetenversammlung am 21. Februar wurde die Verordnung zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage 2007 in Rathenow verabschiedet. Die Termine wurden zuvor mit dem Einzelhandel abgestimmt.

Verkaufsstellen dürfen an höchstens sechs Sonntagen in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr aus Anlass von besonderen Ereignissen geöffnet sein.

 

Folgende Termine wurden von der SVV festgelegt:

 

- für Verkaufsstellen im Stadtzentrum Rathenows

(Berliner Str., Fehrbelliner Str., Mittelstr., Goethestr., Curlandstr., F.-Ebert-Ring, Steinstr., Jederitzer Str., Rhinower Str., Gr. Milower Str., Brandenburger Str., Am Körgraben)

25. März anlässlich der Rathenower Frühlingsgalerie

21. Oktober anlässlich des Rathenower Weinfestes

02. Dezember zum 1. Advent

09. Dezember zum 2. Advent

16. Dezember zum 3. Advent

23. Dezember zum 4. Advent

 

- für Verkaufsstellen in anderen Stadtteilen Rathenows

(Milower Landstraße, Schwedendamm, Rathenow-West, Rathenow-Ost, Lessingstr., Semliner Straße, Rhinower Landstraße)

06. Mai anlässlich eines Maifestes

23. September anlässlich eines Erntefestes

02. Dezember zum 1. Advent

09. Dezember zum 2. Advent

16. Dezember zum 3. Advent

23. Dezember zum 4. Advent

 

- für Verkaufsstellen in Rathenower Ortsteilen

18. März anlässlich eines Frühlingsfestes

15. April anlässlich eines Osterfestes

23. September anlässlich eines Erntefestes

14. Oktober anlässlich eines Herbstfestes

11. November anlässlich der Aktion: Närrische Zeiten - närrische Preise

02. Dezember zum 1. Advent

 

Der Wortlaut der Ordnungsbehördlichen Verordnung wird öffentlich bekannt gemacht.

Offene Fragen beantwortet die Stadtverwaltung, Sachgebiet Gewerbe, unter der Tel.-Nr. 03385/596-372.