In der Stadtverordnetenversammlung am 21. Februar wurde die Verordnung zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage 2007 in Rathenow verabschiedet. Die Termine wurden zuvor mit dem Einzelhandel abgestimmt.
Verkaufsstellen dürfen an höchstens sechs Sonntagen in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr aus Anlass von besonderen Ereignissen geöffnet sein.
Folgende Termine wurden von der SVV festgelegt:
- für Verkaufsstellen im Stadtzentrum Rathenows
(Berliner Str., Fehrbelliner Str., Mittelstr., Goethestr., Curlandstr., F.-Ebert-Ring, Steinstr., Jederitzer Str., Rhinower Str., Gr. Milower Str., Brandenburger Str., Am Körgraben)
25. März anlässlich der Rathenower Frühlingsgalerie
21. Oktober anlässlich des Rathenower Weinfestes
02. Dezember zum 1. Advent
09. Dezember zum 2. Advent
16. Dezember zum 3. Advent
23. Dezember zum 4. Advent
- für Verkaufsstellen in anderen Stadtteilen Rathenows
(Milower Landstraße, Schwedendamm, Rathenow-West, Rathenow-Ost, Lessingstr., Semliner Straße, Rhinower Landstraße)
06. Mai anlässlich eines Maifestes
23. September anlässlich eines Erntefestes
02. Dezember zum 1. Advent
09. Dezember zum 2. Advent
16. Dezember zum 3. Advent
23. Dezember zum 4. Advent
- für Verkaufsstellen in Rathenower Ortsteilen
18. März anlässlich eines Frühlingsfestes
15. April anlässlich eines Osterfestes
23. September anlässlich eines Erntefestes
14. Oktober anlässlich eines Herbstfestes
11. November anlässlich der Aktion: Närrische Zeiten - närrische Preise
02. Dezember zum 1. Advent
Der Wortlaut der Ordnungsbehördlichen Verordnung wird öffentlich bekannt gemacht.
Offene Fragen beantwortet die Stadtverwaltung, Sachgebiet Gewerbe, unter der Tel.-Nr. 03385/596-372.