Menü
Menu

In der vergangenen Stadtverordnetenversammlung vom 13. März wurden die verkaufsoffenen Sonntage für dieses Jahr in der Stadt Rathenow beschlossen.

Entsprechend § 1 des Ladenöffnungsgesetzes des Landes Brandenburg dürfen Geschäfte an Sonntagen dann ihre Türen öffnen.

 

Folgende Sonntage wurden von den Stadtverordneten beschlossen:

14. April Rathenower Frühlingsgalerie
08. SeptemberRathenower Stadtfest
20. Oktober Rathenower Weinfest
08. DezemberRathenower Adventsmarkt (Märkischen Platz)

 

Wichtig ist, dass die verkaufsoffenen Sonntage nur für die Rathenower Innenstadt gelten.

 

Um welche Innenstadtgebiete es sich genau handelt, ist in den zwei Anlagen in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen ersichtlich.

Die Verordnung kann im Internet hier  (pdf, 1 Mb) eingesehen werden.