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Die Stadtverwaltung Rathenow erarbeitet derzeit eine neue Vergnügungssteuersatzung, welche am 6. Dezember durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll. Die Satzung soll rückwirkend zum 1. November dieses Jahres in Kraft treten. Grund für die Neufassung ist die Aufhebung des Vergnügungssteuergesetzes des Landes Brandenburg.

Für den Übergangszeitraum vom 1. November bis 31. Dezember sollen Spielautomaten nach ihrer Anzahl und Tanzveranstaltungen nach der Größe der Tanzfläche besteuert werden.