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Gemäß §§ 1, 11 der Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindVO) ist es u.a. untersagt, sich im öffentlichen Raum zu versammeln. Die Landesregierung betreibt zusammen mit der Vodafone GmbH im Land Brandenburg öffentliche, für den Nutzer kostenfreie, Outdoor-WLAN-Hotspots.


 
Es besteht die Gefahr, dass sich an diesen Standorten vermehrt Personen versammeln, um kostenfrei in das Internet zu gelangen. Um die Ansammlung mehrerer Personen zur Nutzung des WLANs an Plätzen und Gebäuden im Sinne der Verordnung zu verringern, sind die in Betrieb befindlichen WLAN-Hotspots in den Kommunen, Landkreisen und auf den Landesliegenschaften seit dem 27.03.2020 abgeschaltet, bis die Situation eine Wiederinbetriebnahme zulässt.