Ab sofort wird die Brücke über die Stremme in der Schlachthausstraße (Stremmebrücke II) auf ein Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen beschränkt. Weiterhin wird die Fahrbahnbreite auf 2,50 Meter reduziert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf 10 km/ h nicht überschreiten.
Aufgrund des sehr schlechten Bauwerkszustandes ist ein Befahren mit anderen Fahrzeugen nicht mehr erlaubt.
Für die künftigen Einschränkungen an der Brücke bitten wir um Verständnis.