Kein Kandidat hatte bei der Landratswahl des Landkreises Havelland am 10. April mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Deshalb ist nun eine Stichwahl notwendig.
Die Stichwahl findet am 24. April 2016 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt in diesem Fall der Kreistag den Landrat.
Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Stichwahltag nicht im Wahllokal abgeben möchten oder sich zum Beispiel wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Rathenow aufhalten, haben die Möglichkeit durch Briefwahl an der Stichwahl teilzunehmen.
Mit der, an alle wahlberechtigten Personen zugestellten Wahlbenachrichtigungskarte, ist eine Beantragung eines Wahlscheines möglich. Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines" kann jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte ihre beziehungsweise seine Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Schriftform gilt auch durch Telefax und E-Mail als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Eine behinderte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Die Unterlagen werden nach dem Eingang des Antrages dann umgehend an die Adresse der oder des Wahlberechtigten in Rathenow oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versendet.
Briefwahllokal vom 13. April - 22. April 2016
Stadtverwaltung Rathenow
Berliner Straße 15
Raum E 15
Ab dem 13. April können die Briefwahlunterlagen dann auch im Rathaus persönlich abgeholt oder es kann direkt vor Ort gewählt werden. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich.
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, den 22. April
09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Wahlschein-Online beantragen
Des Weiteren ist es auch möglich seine Briefwahlunterlagen Online zu beantragen.
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