Grundsteuern, Hundesteuern sowie die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2017 sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., bei Jahreszahlern am 01.07., zur Zahlung fällig. Zu beachten ist, dass mit der Einführung von Dauerbescheiden seit dem Jahr 2008 nur noch bei Veränderungen Abgabenbescheide erteilt werden. Um mit den Zahlungen nicht in Verzug zu geraten wird empfohlen, der Stadtverwaltung Rathenow schriftlich eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit die Steuern/Abgaben zu den im Bescheid festgesetzten Fälligkeitsterminen selbstständig zu überweisen.
Die öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer sowie der Gebühr für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Kalenderjahr 2017 ist durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Stadt Rathenow erfolgt.