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Die Stadtverwaltung Rathenow teilt mit, dass Grundsteuern, Hundesteuern und sonstige Abgaben für das Jahr 2013 am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., bei Jahreszahlern am 01.07., zur Zahlung fällig werden. Zu beachten ist, dass mit der Einführung von Dauerbescheiden seit dem Jahr 2008 nur noch bei Veränderungen Abgabenbescheide erteilt werden. Um mit den Zahlungen nicht in Verzug zu geraten wird empfohlen, der Stadtverwaltung Rathenow eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften zu erteilen. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit die Steuern/Abgaben zu den im Bescheid festgesetzten Fälligkeitsterminen selbstständig zu überweisen.

Die öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer, der Hundesteuer und der Gebühr für die Straßenreinigung/ den Winterdienst  für das Kalenderjahr 2013 erfolgt durch Aushang in allen Bekanntmachungskästen der Stadt Rathenow und den Ortsteilen Grütz, Göttlin, Böhne, Steckelsdorf und Semlin.