Mit dem Beschluss der Drucksache 167/97 wurde durch die Rathenower Stadtverordneten die schrittweise Freilegung und Gestaltung der Uferzonen für die öffentliche Nutzung als Satzung beschlossen.
Mit der Neugestaltung des Südhanges am Kirchberg und dem Erwerb des Uferstreifens im Bereich "Vor dem Haveltor 2" wurden bereits die ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Uferbereichssatzung getätigt. Ein weiterer Schritt folgt jetzt und betrifft die Erneuerung der Spundwand (Uferstützwand) und die Neugestaltung des dazugehörigen Uferstreifens.
Die Arbeiten in diesem Bereich beginnen am Montag, dem 20. Juli und sind bis zum 1. November dieses Jahres geplant.
Die Erneuerung der Spundwand ist dringend notwendig, da der bauliche Erhaltungszustand der Stützwand durch ausgeprägte alterungs- und nutzungsbedingte Schäden und Mängel an der gesamten Bausubstanz gekennzeichnet ist. Einzelne Bauteile sind vollständig zerstört. Die Standsicherheit des Bauwerkes ist nur noch teilweise mit starken Einschränkungen gegeben.
Im Zuge der Baumaßnahme wird ein Teil des Parkplatzes an der Schleusenbrücke für die Baustelleneinrichtung gesperrt. Des Weiteren wird der Uferwanderweg von der Steinstraße bis zur Ziegelstraße gesperrt.
Für Einschränkungen wahrend dieser Zeit bittet die Stadtverwaltung um Verständnis.