Für alle Schulanfänger 2019/2020 besteht im Jahr vor der Einschulung die Pflicht am Verfahren der Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Die Sprachstandsfeststellung erfolgt mit einem anerkannten Kindersprachtest für das Vorschulalter. Wenn ein Sprachförderbedarf festgestellt wird muss das Kind an einer kompensatorischen Sprachförderung teilnehmen. Diese Fördermaßnahmen finden in den Kitas statt.
Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung gilt auch für Kinder, die keine Kita besuchen.
Um die weitere Verfahrensweise abzustimmen, wenden sich bitte alle Eltern, deren Kind keine Kita besucht, bis zum 21.09.2018 an die Stadtverwaltung Rathenow, Sachgebiet Bildung und Kindereinrichtungen (Tel.03385-596 403).
Folgende Nachweise sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
- ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen
Alle Kinder, die an der Sprachstandsfeststellung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die bei der Schulanmeldung vorzulegen ist.