Vor Beginn der Schulpflicht besteht im Land Brandenburg für alle Kinder die Pflicht, im Jahr vor der Einschulung an der kompensatorischen Sprachstandsfeststellung und – soweit erforderlich – an einer Förderung teilzunehmen. Die Durchführung erfolgt in der Regel in den Kindertagesstätten. Doch auch Kinder, die keine Kita besuchen, sollen an diesem Programm teilnehmen.
Die Stadt Rathenow bittet daher alle Eltern mit Wohnsitz in Rathenow, deren Kinder keine Kita besuchen und zum Schuljahr 2021/ 2022 eingeschult werden sollen, sich bis zum 18. September 2020 an die Stadtverwaltung Rathenow, Sachgebiet Bildung und Kindereinrichtungen zu wenden. Gemeinsam kann der Zeitpunkt und der Ort für die Sprachstandsfeststellung für diese Kinder abgestimmt werden.
Folgende Nachweise werden benötigt:
- Geburtsurkunde
- ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
- ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen
Alle Kinder, die an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die von den Eltern bei der Schulanmeldung vorgelegt werden muss.
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Rathenow
Sachgebiet Bildung und Kindereinrichtungen
Telefon: 03385 596 403
E-Mail: kita@stadt-rathenow.de
Sprechzeiten:
Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr | |
14.00 – 17.00 Uhr | ||
Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr | |
14.00 – 16.00 Uhr |