Am 31. Dezember 2018 endet die gegenwärtige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter (Schöffen) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Schon im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.
Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rathenow, einschließlich der Ortsteile, die am Amtsgericht Rathenow und Landgericht Potsdam als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.
Interessierte Bewerber sollten am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen, ein dementsprechendes Formular wird angeboten:
- im Bürgerservicebüro der Stadtverwaltung
- ein <link http: www.rathenow.de fileadmin dateien pdf allgemein wahlen schoeffenwahl-2018 bewerbungsvordruck_erwachsenenschoeffen.pdf _blank linkint>Antragsformular kann hier (pdf, 215 Kb)
- oder unter <link http: www.schoeffenwahl.de>www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wer weitere Informationen zum Schöffenamt haben möchte, kann sich bis zum 17.04.2018 in der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Straße 15, Sachbereich Rechtsangelegenheiten (Raum 202 oder 201) melden bzw. sich telefonisch unter den Tel.-Nr. 03385-596 339 oder 03385-596 341 Auskünfte einholen.
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen können ihre Bewerbungen
bis zum 17.04.2018
in der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Straße 15 einreichen oder
per E-Mail<link>: recht@stadt-rathenow.de an den Sachbereich Rechtsangelegenheiten senden.