Fällt der erste Schnee, dann freuen sich darüber nicht nur die Kinder, auch die Erwachsenen genießen die schneebedeckte Landschaft.
Zur Freude über die zugeschneiten Straßen, Wege und Plätze gesellt sich dann leider schnell die Pflicht, eben diese von Schnee und Eis zu befreien, um so den weiteren ordnungsgemäßen Alltag zu sichern.
In diesem Zusammenhang appelliert die Stadtverwaltung Rathenow an alle Grundstückeigentümer und Hausbesitzer, die sich daraus ergebenen Anliegerpflichten auch weiterhin zu erfüllen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem bei Eis- und Schneeglätte die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen zu streuen. Ebenso sind die Gehwege in einer Breite von bis zu 1,50 Meter von Schnee freizuhalten. Sind Gehwege nicht vorhanden, gilt ein Streifen von 1,50 Meter entlang des Grundstückes als Gehweg. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen sowie Asche verboten ist.
Der Einsatz von auftauenden Stoffen ist ausnahmsweise zulässig, wenn beim Gebrauch von abstumpfenden Stoffen keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist oder an besonders gefährlichen Stellen der Gehwege wie etwa Treppen, Rampen, starken Gefäll- bzw. Steigerungsstrecken und Brücken mit einer erhöhten Unfallgefahr zu rechen ist. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit auftauenden Stoffen bestreut
werden.
Übrigens ist der überwiegende Teil der Hausbesitzer und Grundstückeigentümer der Winterdienstpflicht in den vergangenen Tagen nachgekommen.