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Für die Wahl einer Schiedsperson der Schiedsstelle „Rathenow Nord-Ost" (mit Ortsteil Semlin) wird eine geeignete Person gesucht.

 

Schiedsstellen sind Einrichtungen für vorgerichtliche Konfliktlösungen und Streitschlichtungen, ohne gleich einen Richter bemühen zu müssen.

Eine Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, das heißt man darf nicht vorbestraft sein. Außerdem sollte die Person das 25. Lebensjahr vollendet haben. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Von Vorteil sind jedoch eine gesunde Menschenkenntnis, viel Geduld und Zeit sowie die Bereitschaft an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Schiedspersonen werden für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt.

 

Wer Interesse an dieser verantwortungsvollen, ehrenamtlichen Tätigkeit hat und sich dieser Aufgabe stellen möchte, kann sich bis zum 02. Mai 2019 in der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Straße 15, Sachgebiet Rechtsangelegenheiten (2. Etage) oder per E-Mail: recht@stadt-rathenow.de melden.