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Zugausfall Berlin-Spandau <> Berlin Hbf
am Montag, 6. und Dienstag, 7. Januar, jeweils 20:45 – 21:15 Uhr
Einzelne Züge (RE 3160 und 3161) dieser Linie fallen zwischen Berlin-Spandau und Berlin Hbf aus.

Als Ersatz nutzen Sie bitte alternative Verbindungen.
Grund: Instandhaltungsarbeiten zwischen Berlin-Spandau West und Berlin Hbf


Zugausfall, Haltausfall und Ersatzverkehr Nennhausen <> Rathenow
In den Nächten Donnerstag/Freitag, 9./10. bis Freitag/Samstag, 17./18. Januar, jeweils von 20:15 – 2:15 Uhr

  • Einige Züge (RE 3180, 3181, 3182, 3183 und 3185) dieser Linie halten am 9. und 17. Januar nicht in Rathenow.
  • RE 3185 (22:03 Uhr ab Jüterbog) hält außerdem am 16. Januar nicht in Rathenow.
  • RE 3180 (20:50 Uhr ab Stendal Hbf) hält am 9. und 17. Januar zusätzlich in Nennhausen.
  • Zwei Züge (RE 3161 und 3162) fallen am 9. und 17. Januar zwischen Nennhausen und Rathenow aus.
  • RE 3165 (planmäßige Ankunft 1:54 Uhr in Rathenow) fällt am 10. und 18. Januar von Nennhausen bis Rathenow aus.
  • RE 3144 (planmäßig 4:06 Uhr ab Rathenow) fällt am 10. Januar von Rathenow bis Nennhausen aus.

Als Ersatz fahren Busse zwischen Nennhausen und Rathenow. Beachten Sie die abweichenden Fahrzeiten der Busse.
Bitte beachten Sie, dass die Haltestellen des Ersatzverkehrs nicht immer direkt an den jeweiligen Bahnhöfen liegen. In den Bussen des Ersatzverkehrs ist die Beförderung von Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen nur eingeschränkt möglich, wobei Fahrräder Nachrang haben – das Buspersonal entscheidet im Einzelfall über die Fahrradmitnahme.
Grund: sonstige Arbeiten
Ersatzfahrplan RE4


Umleitung und Ausfall der Zwischenhalte Berlin-Spandau > Buschow
am Freitag, 10. Januar, 22:15 – 23:45 Uhr

  • RE 3185 (Ankunft 0:17 Uhr in Stendal Hbf) wird von Berlin-Spandau bis Buschow umgeleitet. Die Halte in Berlin-Staaken, Dallgow-Döberitz, Elstal und Wustermark entfallen.

Als Ersatz nutzen Sie von/zu den ausfallenden Halten bitte den Bus von Berlin-Spandau (ab 22:15 Uhr) bis Buschow (an 23:34 Uhr).
Bitte beachten Sie, dass die Haltestellen des Ersatzverkehrs nicht immer direkt an den jeweiligen Bahnhöfen liegen. In den Bussen des Ersatzverkehrs ist die Beförderung von Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen nur eingeschränkt möglich, wobei Fahrräder Nachrang haben – das Buspersonal entscheidet im Einzelfall über die Fahrradmitnahme.
Grund: Schienenschleifen
Ersatzfahrplan RE4