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Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1989 - Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).

 

Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1989, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich

oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden:

 

Stadtverwaltung Rathenow

Sachgebiet: Bürgerservice

Berliner Str. 15

14712 Rathenow

                                               

Sprechstunden:                   Mo - Do:   9.00 - 17.30 Uhr

                                            Fr   - Sa:   9.00 - 12.00 Uhr

 

Diese Aufforderung wendet sich insbesondere an Personen ohne festen Wohnsitz, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.

 

Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienenden Unterlagen mitzubringen.

 

Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung.

 

Rathenow, 23.01.2007

 

Stadt Rathenow

Der Bürgermeister als Erfassungsbehörde