Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow hat in ihrer Sitzung am 26.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Potsdam und das Amtsgericht Rathenow gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
8.Mai 2023 bis 17. Mai 2023
zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Stadtverwaltung Rathenow
Berliner Straße 15
Sachgebiet Bürgerservice, Zimmer 19
14712 Rathenow
Sprechzeiten:
Mo 09.00 - 12.00 Uhr
Di, Do 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Mi, Fr Termin nach Vereinbarung.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll in der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Straße 15, Sachgebiet Recht, Zimmer 201, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den § § 33,34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Rathenow, 27.04.2023
Jörg Zietemann
Bürgermeister