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Ab dem 04. Januar 2021 untersagt die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg den Präsenzunterricht in Grundschulen sowie die Hortbetreuung. In den Horten und Grundschulen wird es eine Notbetreuung geben. Schulpflichtige Kinder der Jahrgangstufen eins bis vier sollen nur unter folgenden Voraussetzungen in die Notbetreuung aufgenommen werden:

 

  • aus Gründen des Kindeswohl,
  • beide Personensorgeberechtigten arbeiten in kritischen Infrastrukturbereichen oder
  • ein Personensorgeberechtigter ist im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig.

 

Schulpflichtige Kinder der Jahrgangsstufen fünf und sechs haben nur dann einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.

 

Die häusliche Betreuung hat Vorrang. Der Landkreis Havelland hat die Stadt Rathenow mit der Prüfung des besonderen Rechtsanspruchs für die Notbetreuung an den Rathenower Schulen und Horten beauftragt.

 

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise und die Antragsformulare den folgenden Dokumenten:

 

► Infoschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

 

► Antragsformular für die Notfallbetreuung ab dem 04.01.2021

 

► Bestätigung des Arbeitgebers zum Antragsformular für die Notfallbetreuung

 

Für Nachfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Sachgebiets Bildung und Kindereinrichtungen der Stadt Rathenow zur Verfügung:

 

Telefon: 03385 596-410, 03385 596-408

E-Mail: kita@stadt-rathenow.de