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Am 23. November wurde das Gesetz über die Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg verabschiedet. Dieses soll am 29. November in Kraft treten.

 

Danach dürfen Verkaufsstellen an Werktagen von 0 Uhr bis 24 Uhr geöffnet sein (§ 3). Aus Anlass von besonderen Ereignissen dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein. Diese Tage müssen durch eine ordnungsbehördliche Verordnung in der zuständigen Gemeinde festgelegt werden (§ 5).

Da in Rathenow im Jahr 2006 bereits vier verkaufsoffene Sonntage genehmigt wurden, können zur Ausschöpfung der Möglichkeiten des § 5 Abs. 1 noch zwei verkaufsoffene Adventssonntage genehmigt werden. Dazu werden die Abgeordneten im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen am 29. November und in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 6. Dezember tagen und einen Beschluss fassen. Schon im Vorfeld haben sich Behörde und Interessenvertreter des Handels darüber verständigt, dass eine unkomplizierte und schnelle Entscheidung herbeigeführt werden soll, die den Händlern ermöglicht, parallel zum Rathenower Weihnachtsmarkt am 1. und 2. Advent die Geschäfte zu öffnen.

Von Interesse ist auch, dass am 24. Dezember, der in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, Verkaufsstellen mit überwiegend Lebens- und Genussmittelangebot sowie Weihnachtsbaumverkaufsstellen bis 14.00 Uhr öffnen dürfen (§ 4, Abs. 3).

Im neuen Brandenburger Ladenöffnungsgesetz gibt es besondere Schutzklauseln für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmern (§ 10).

Auskünfte über weitere Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes erteilt die Stadtverwaltung, Sachgebiet Gewerbe, Tel. 03385/596-372.