Alle Hundehalter in Rathenow, die ihren Hund bei der Stadtverwaltung Rathenow zur Hundesteuer angemeldet haben, erhalten bis Ende Januar für jeden Hund eine neue Hundesteuermarke. Die Marke wird zusammen mit dem Steuerbescheid zugeschickt und ist von 2017 bis 2021 gültig.
Alle, die ihren Hund noch nicht zur Steuer angemeldet haben, sollten dies schnellstens nachholen. Ab sofort werden wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Laut Hundesteuersatzung der Stadt Rathenow ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen zur Steuer anzumelden. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Die Anmeldung kann persönlich, im Gebäude der Stadtverwaltung Rathenow, Amt für Wirtschaft und Finanzen, Sachgebiet Finanzwirtschaft, Berliner Straße 15, 2. Obergeschoss, Zimmer 229 vorgenommen werden.
Es ist aber auch möglich, das Anmeldeformular über das Internet unter <link http: www.rathenow.de rathausonline bürgerservice anliegen>www.rathenow.de/Rathausonline/Bürgerservice/Anliegen A - Z/ Hundesteuer herunterzuladen und vollständig ausgefüllt per Post oder Fax an die Fax-Nr. 03385 596103380 oder E-Mail an <link>steuern@stadt-rathenow.de einzureichen.