Zur Entlastung von Familien mit Kindern hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2015 die Änderung der Anlagen 1 - 3 der Satzung über die Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes für die Nutzung von Kindertagesstätten der Stadt Rathenow beschlossen. Die Änderung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Aus diesem Grund müssen alle Elternbeiträge neu berechnet werden. Die Neuberechnung wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Bis zur Neuveranlagung bitten wir alle Eltern, die Elternbeiträge und das Essengeld in Höhe der letzten Veranlagung zu zahlen. Eltern mit Einzugsermächtigungen sollten bis zur Zustellung des neuen Bescheides die Elternbeiträge überweisen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Zu viel gezahlte Beiträge werden mit der Neuveranlagung verrechnet.