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Änderungen in der Eindämmungsverordnung werden voraussichtlich am 14. Januar im Land Brandenburg beschlossen

Mit der aktualisierten Verordnung soll festgelegt werden (wobei Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bei den einzelnen Punkten vorgesehen sind):

  • Für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster") erhalten haben, gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen.
  • Für Gaststätten, Bars und Kneipen soll die 2G-Plus-Regel eingeführt werden. Der Zutritt ist damit nur noch möglich, wenn man zweimal geimpft (bzw. genesen) ist und einen tagesaktuellen negativen Test vorlegt (für „Geboosterte" ist kein Testnachweis notwendig).
  •  Sofern Veranstalter z. B. von Kulturveranstaltungen vom optionalen 2G-Plus-Modell Gebrauch machen, ist auch dort für Personen mit Auffrischungsimpfung kein Testnachweis erforderlich.
  • Künftig soll eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV gelten.

Details zur aktualisierten Verordnung (u. a. konkrete Ausnahmeregeln für Kinder und Jugendliche) werden im Anschluss an die Sondersitzung des Kabinetts am Freitagnachmittag kommuniziert.
Die Zahl der Infektionen ist in den letzten Tagen bundesweit und damit auch in Brandenburg wieder deutlich angestiegen.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Omikron breitet sich schnell aus. Hoffnung gibt, dass die Krankheitsverläufe bisher zumeist milder verlaufen als bei früheren Varianten. Da wir in Brandenburg bereits viele Maßnahmen rechtzeitig beschlossen haben, mussten wir jetzt nur punktuell nachsteuern. Es bleibt dabei: Impfen ist der beste Schutz. Bereits eine erste Impfung bietet zumindest einen gewissen Schutz vor stärkeren Erkrankungen. Eine „Booster"-Impfung bietet nicht nur einen sehr guten Schutz, sondern sorgt auch für weniger Einschränkungen. Deshalb meine erneute Bitte: Gehen Sie zum Impfen. Inzwischen gibt es fast überall zahlreiche Angebote."


Quelle: Staatskanzlei des Landes Brandenburg, 11.01.2022