Am Mittwoch, den 05.08.2020 haben sich Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher vor dem Hintergrund des veränderten Infektionsgeschehens zur Maskenpflicht in den Schulen verständigt. Eine Maskenpflicht für alle Schulen wird in die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg aufgenommen.
Alle Personen müssen in den Schulgebäuden, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht soll aber nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof gelten. Für die Horte soll es ähnliche Regelungen geben. Hier werden die pädagogischen Räume und die Außenanlagen ausgenommen. Die geänderte Umgangsverordnung soll am 11.08.2020 vom Kabinett beschlossen werden.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, veröffentlicht am 05.08.2020