Die Lohnsteuerkarten 2008 wurden bis zum 30.10.2007 übermittelt. Hat ein Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt keine Lohnsteuerkarte erhalten, kann er diese beim Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow beantragen.
Jeder Arbeitnehmer muss die Eintragungen auf seiner Lohnsteuerkarte überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.
Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 2008 zu Beginn des Kalenderjahres 2008 ihren Arbeitgebern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.