Per Allgemeinverfügung hat der Landkreis Havelland die Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Havelland bis zum 30. September 2021 verboten. Bis zu diesem Datum ist außerdem die Beregnung von Grün- und Gartenflächen nur zu bestimmten Zeiten und damit eingeschränkt möglich.
- Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch das Pumpen oder Ableiten wird gemäß §§ 44 und 45 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) für alle Oberflächengewässer des Landkreises Havelland verboten.
- Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu Bewässerungszwecken zulassen, werden gemäß § 18 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) widerrufen. Dies gilt nicht für Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund.
- Die Beregnung von Grün- und Gartenflächen wird mit Bekanntmachung bis zum 31. Juli 2021 von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr begrenzt.
- Die Beregnung von Grün- und Gartenflächen wird ab dem 1. August 2021 bis zum 31. August 2021 von 19:00 Uhr bis 09:00 Uhr begrenzt.
- Die Beregnung von Grün- und Gartenflächen wird ab dem 1. September 2021 bis zum 30. September 2021 von 18:00 Uhr bis 09:00 Uhr begrenzt.
- Die Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 30. September 2021.
- Sofern eine Wasserentnahme zur Vermeidung erheblicher Schäden im Einzelfall unbedingt erforderlich ist, kann ein Ausnahmeantrag schriftlich bei der unteren Wasserbehörde, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow oder per Fax unter 03321 403-5460 gestellt werden.
- Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 5 dieser Verfügung wird angeordnet.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 23/2021 auf der Internetseite des Landkreises Havelland zu finden.
Quelle: Landkreis Havelland, 29.06.2021