Das Land Brandenburg stellt auf seinem Landesportal eine tabellarische Übersicht für Gewerbetreibende zur Verfügung. Diese bietet eine Hilfeleistung bei der Auslegung, welche Geschäftsgegenstände gemäß der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Brandenburg erlaubt oder untersagt sind.