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Die Stadtverwaltung Rathenow informiert darüber, dass durch die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes ab sofort verstärkt Kontrollen zur Hundehaltung im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.  
Die Hundesteuer beträgt derzeit 48 Euro pro Kalenderjahr. Gegen Hundehalter, die ihren Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.  
Anmeldungen zur Hundesteuer nimmt das Amt für Wirtschaft und Finanzen der Stadtverwaltung Rathenow, Sachgebiet Steuern (2. Obergeschoss), Berliner Str. 15 entgegen. Ebenfalls ist die Anmeldung über das Internet unter <link http: www.rathenow.de external-link-new-window external link in new>www.rathenow.de möglich. Hier können die Antragsformulare online abgerufen werden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist bei der Stadt Rathenow schriftlich anzumelden.