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Ab dem Jahr 2021 stellt das Finanzamt Nauen keine Vordrucke für die Steuererklärungen zur Abholung in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden mehr bereit. Daher kann auch die Stadt Rathenow die entsprechenden Formulare leider nicht mehr zur Verfügung stellen.

 

Die Steuererklärung kann elektronisch über das Internet übermittelt werden. Hierfür kann das von der Finanzverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellte Programm "Mein ELSTER" (www.elster.de) genutzt werden.

 

Die Abgabe der Steuererklärung in Papierform ist weiterhin möglich. Laut Informationsschreiben des Finanzamtes Nauen erhalten Sie die notwendigen Erklärungsvordrucke:

  1. Über den Formularservice im Internet unter dem Link Ministerium der Finanzen und Europa oder Formularservices der Bundesfinanzverwaltung
  2. Durch Abholung der Vordrucke in Papierform liegen Vordrucke zu den Sprechzeiten am Info-Point des Finanzamtes Nauen aus.
  3. Durch Übersendung per Post. Der Postversand der Vordrucke durch das Finanzamt Nauen erfolgt nur auf Antrag an einzelne Erklärungspflichtige. Dem Antrag ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen.

 

Sollten Sie noch Fragen zu den genannten Serviceleistungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Nauen.