Trotz der derzeit geltenden Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg ist die Jagd grundsätzlich weiterhin zulässig. Sie erfolgt aktuell unter anderem mit dem Ziel, zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest - insbesondere in den grenznahen Kreisen - beizutragen.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Jagdausübung entsprechend der Regelungen des § 11 Abs. 4 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung entweder allein oder mit nur einer weiteren Person erfolgt. Unterstützung bei Nachsuche, Wildbergung, Wildversorgung ist zulässig, wenn die benannten Mindestabstände zwischen Personen von 1,5 Metern gewahrt bleiben und jede Art von Gruppenbildung unterbleibt. Abgaben von Trichinenproben bei den Veterinären/Veterinärämtern erfolgen kontaktlos. Die erforderlichen Aktivitäten zur Beprobung von Fallwild oder Unfallwild sind unter Beachtung der Regelungen der Verordnung ebenfalls weiterhin zulässig und erforderlich.
Quelle: Landkreis Havelland