Der Bürgerservice der Stadt Rathenow weist darauf hin, dass jeder Deutsche ab vollendetem 16. Lebensjahr gesetzlich verpflichtet ist, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Wer den Ablauf der Gültigkeit seines Personaldokumentes verpasst und nicht rechtzeitig ein neues beantragt, benötigt deshalb ein vorläufiges Dokument. Das muss zusätzlich ausgestellt werden und kostet den Antragsteller weitere 8,- Euro.
Bitte beachten Sie Ihre Pflicht zum Besitz gültiger Ausweispapiere zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit.
Außerdem kann es für die Betroffenen Probleme bei der Einreise in andere Länder sowie mit Ämtern und Institutionen geben: zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit, beim Integrations- und Leistungszentrum, bei Banken und Sparkassen sowie bei der Deutschen Post. Sie alle akzeptieren nur gültige Personaldokumente.
Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigt, muss ihn persönlich beantragen. Vorzulegen ist das bisherige Dokument. Für jedes auszustellende Personaldokument wird selbstverständlich auch ein aktuelles Lichtbild benötigt. Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 8,- Euro.
Reisepässe gelten bei Antragstellung bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre und kosten 37,50 Euro, bei Antragstellung ab dem 26. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre, die Gebühr 59,00 Euro.
Der Bürgerservice der Stadt Rathenow steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag 9.00 - 17.30 Uhr
Freitag und Samstag 9.00 - 12.00 Uhr