Im Land Brandenburg verkürzt sich die Isolationszeit nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Bisher galt eine 10-tägige Isolationsfrist. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig - Voraussetzung dafür ist aber eine 48-stündige Symptomfreiheit. Sollten am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Isolationszeit so lange, bis man 48 Stunden symptomfrei ist - längstens aber 10 Tage. Weiterhin entfällt die Quarantäne für Kontaktpersonen vollständig. Es wird lediglich empfohlen, sich selbst zu testen. Diese Regelung tritt am heutigen Freitag, den 6. Mai, in Kraft.
Positiv getestete Personen sind nach den neuen Vorgaben verpflichtet,
- sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Anordnung oder Mitteilung durch das Gesundheitsamt.
- unverzüglich einen zertifizierten Antigentest oder PCR-Test durchführen zu lassen, wenn sie sich selbst mittels Antigen-Schnelltest positiv getestet haben (Selbsttest, der ohne fachkundige Aufsicht durchgeführt wurde) (Klarstellung: Bei einem positiven Antigenschnelltest, der in einer zertifizierten Teststelle erfolgt ist, ist kein PCR-Bestätigungstest zwingend notwendig).
- ihren Hausstandsangehörigen und ggf. vergleichbaren Kontaktpersonen ihr positives Testergebnis mitzuteilen und sie darüber zu informieren, dass sie ihre Kontakte zu vulnerablen Gruppen reduzieren, auf Symptome achten und sich möglichst am dritten oder vierten Tag nach dem Kontakt testen sollen.
Die aktuelle Allgemeinverfügung kann man hier nachlesen.
Quelle: Landkreis Havelland, veröffentlicht am 06.05.2022