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Informationen zur Grundsteuer und zur Erhebung weiterer Kommunalabgaben für das Jahr 2025 sowie zur Hundehalterverordnung

Die Stadt Rathenow wird ab Mitte Januar 2025 die Bescheide über Grundsteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren versenden. Für die Festsetzung der Grundsteuer gelten ab dem 01.01.2025 neue Hebesätze. Um Aufkommensneutralität bei der Erhebung der Grundsteuer zu gewährleisten, übernimmt die Stadt, die im Hebesatzregister vorgeschlagenen Hebesätze. Die Hebesätze für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) werden von 450 v.H. auf 440 v.H. sowie für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) von 300 v.H. auf 280 v.H. reduziert.

Aufgrund der Grundsteuerreform kommt es zu Mehr- oder Minderbelastungen. Für einige Steuerpflichtige entfällt die Zahlung der Grundsteuer auch gänzlich. War beispielsweise in der Vergangenheit Grundsteuer für Gebäude auf fremden Grund zu bezahlen, zum Beispiel für einen Stellplatz in einem Garagenkomplex oder für einen Bungalow auf Pachtland, so entfällt die Steuerpflicht zukünftig. Einen Aufhebungsbescheid wird in diesen Fällen nicht versendet.

Sofern ein Steuerpflichtiger einen Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes erhalten hat, bekommt diese Person auch einen Grundsteuerbescheid der Stadt zugesandt. Die Stadt empfiehlt, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Das entsprechende Formblatt wird mit dem Grundsteuerbescheid zugesandt. Wurde bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, bleibt diese wirksam. Die Erteilung einer neuen Einzugsermächtigung ist dagegen notwendig, wenn ein neues Aktenzeichen für die Ermittlung des Grundsteuerwertes seitens des Finanzamtes zugeteilt wurde oder eine Person erstmalig steuerpflichtig wird. Wurde ein Dauerauftrag bei einer Bank eingerichtet haben, muss dieser geändert werden.
Es sind keine Abschläge zu leisten, wenn kein Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt und keinen Grundsteuerbescheid der Stadt Rathenow zugegangen sind.

Ab dem 01.01.2025 erhöhen sich die Gebühren für die Straßenreinigung auf 4,75 Euro je Meter Straßenfrontlänge sowie für den Winterdienst auf 0,91 Euro je Meter Straßenfrontlänge.

Die Hundsteuer erhöht sich ab dem 01.01.2025 für den ersten Hund auf 72 Euro, für den zweiten Hund auf 108 Euro und für jeden weiteren Hund auf 160 Euro. Einen separaten Steuersatz für gefährliche Hunde gibt es nicht mehr.

Bereits seit dem 01.07.2024 ist nach der neuen Hundehalterverordnung die Haltung aller Hunde, unabhängig von Rasse, Widerristhöhe und Gewicht, beim Ordnungsamt anzuzeigen. Hunde die älter als acht Wochen sind, müssen auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard dauerhaft gekennzeichnet werden. Mit der Anzeige der Hundehaltung sind Angaben zur Rasse, zum Wurfdatum, die Farbe des Hundes und die Chipnummer sowie Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort sowie Anschrift des Halters mitzuteilen. Das Anzeigeformular kann auf der Internetseite der Stadt Rathenow in der Infothek unter www.rathenow.de/verwaltung-politik/infothek/formulare/ abgerufen werden. Die bisherige steuerliche Erfassung eines Hundes ist nicht ausreichend und ersetzt nicht die Anzeigepflicht nach der Hundehalterverordnung.

Sofern Hunde noch nicht beim Ordnungsamt angezeigt wurden, muss die Anmeldung bis spätestens zum 01.02.2025 schriftlich erfolgen. Gemäß § 16 der Hundehalterverordnung zieht ein Versäumen der Frist eine Ordnungswidrigkeit nach sich. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 den Hund nicht kennzeichnet oder entgegen § 2 Absatz 2 Satz 1 das Halten des Hundes nicht unverzüglich anzeigt. Die Ordnungswidrigkeit kann in diesen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.