Menü
Menu

Die Stadtverwaltung Rathenow teilt mit, dass Grundsteuern, Hundesteuern und sonstige Abgaben für das Jahr 2010 am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, bei Jahreszahlern am 1. Juli, zur Zahlung fällig werden. Zu beachten ist, dass mit der Einführung von Dauerbescheiden nur noch bei Veränderungen Abgabenbescheide erteilt werden. Um mit den Zahlungen nicht in Verzug zu geraten wird empfohlen, der Stadtverwaltung Rathenow eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften zu erteilen. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, die Steuern/Abgaben zu den im Bescheid festgesetzten Fälligkeitsterminen selbständig zu überweisen.
Die öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer, der Hundesteuer und der Gebühr für die Straßenreinigung/ den Winterdienst für das Kalenderjahr 2010 erfolgt durch Aushang in allen Bekanntmachungskästen der Stadt Rathenow und den Ortsteilen Grütz, Göttlin, Böhne, Steckelsdorf und Semlin.