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Gerade in den Sommermonaten, vor allem an den Wochenenden, wird gern gefeiert und immer öfter gehören Feuerwerke mit dazu. Da sich in der letzten Zeit wiederholt darüber Bürger beschwerten weist die Stadtverwaltung Rathenow darauf hin, dass zum Abbrennen eines Feuerwerkes (außer Silvester) eine örtliche Genehmigung der Ordnungsbehörde vorliegen muss. Dabei ist es unerheblich ob das Feuerwerk im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem Privatgrundstück abgebrannt werden soll. Laut Landesimmissionsschutzgesetz muss ein Feuerwerk um 22 Uhr, in den Monaten Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein. In dem Zeitraum, für den die MESZ eingeführt ist, darf das Feuerwerk eine halbe Stunde nach hinten geschoben werden. Es darf jedoch nicht länger als 30 Minuten dauern. Wer Feuerwerke oder Feuerwerkskörper ohne Erlaubnis abbrennt oder die festgelegten Zeiten überschreitet handelt somit ordnungswidrig. Dieses kann mit Geldbußen geahndet werden.

Den Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerkes gibt es auf den Internetseiten der Stadt unter<link external link in new> www.rathenow.de/buergerservice - Rubrik Formulare - oder im dafür zuständigem Sachgebiet Ordnungsverwaltung im Rathaus. Die Gebühr für diese Ausnahmegenehmigung beträgt 30 Euro.